Schuldig! – oder unschuldig?

Schuldig! – oder unschuldig?

Mitten im geradezu traumhaft verzauberten und verschneiten New York. Ein grausamer Tod. Die Leiche, eine alleinstehende Frau mittleren Alters, Ruth S., lag blutüberströmt auf dem Wohnzimmerboden. Eine schwere Kopfverletzung. Schubladen waren aus den Schränken herausgerissen. Doch das Bargeld, immerhin 3.000 Dollar, hatte der Täter – sei es Mann, Frau oder was auch immer – nicht gefunden. Es befand sich in einer kleinen Kassette in einer der herausgezogenen Schubladen. Es fehlte lediglich ein wertvoller goldener Verlobungsring der Mittvierzigerin.

Die Emotionen kochten hoch. Ein Zufallsopfer? Das würde die Ermittlungen sehr erschweren. Eine Beziehungstat? Wer hatte in den letzten Jahren eine Beziehung zum Opfer?

In der Wohnung fand sich eine Vielzahl von Fingerabdrücken. Sie wurden mit den einschlägigen daktyloskopischen Datenbankeinträgen abgeglichen. Wenn das Opfer nur zufällig ausgewählt wurde, also in keiner Beziehung zum Täter stand, so endeten hier die Ermittlungen vorläufig. In der Datenbank fand sich kein passender Fingerabdruck. Jetzt hoffte man auf eine Beziehungstat, anderenfalls würde man den Täter wohl nie aufspüren.

Sehr schnell geriet der ehemalige Lebensgefährte der Getöteten, Geoffrey H., in Verdacht. Er lebte seit der Trennung alleine und hatte kein Alibi für die Nacht. Doch auch die neue, bislang nur flüchtige Bekanntschaft der Frau war ohne Alibi. Zwei potentielle Tatverdächtige – immerhin. Doch welcher alleinlebende Single kann schon ein Alibi für eine Nacht vorweisen? Die Ermittler hatten eigentlich nichts, vielleicht gerade einmal ein paar mögliche Tatmotive.

Vom ehemaligen Lebensgefährten H. hatte sich die Getötete erst kürzlich getrennt. Er konnte den Schmerz nicht verwinden und stellte ihr häufiger nach. Der Neue, Donald T., ein wenig cholerisch veranlagt, war finanziell klamm und galt als „womanizer“. War er nicht auf der Suche nach einer festen Partnerschaft, sondern lediglich nach finanziellen Mitteln? Wie konnte er dann die Geld-Kassette in einer der Schubladen übersehen haben? Eine Finte, um von sich selbst abzulenken?

Die Schlinge um Geoffrey H. zog sich langsam zu, als man entdeckte, dass sein in der Straße vor dem eigenen Haus abgestellter Pickup keine Schneehaube trug wie die übrigen Fahrzeuge in der Straße. Geoffrey verwies darauf, dass er wegen seines Seelenschmerzes in der Nacht ziellos umhergefahren sei. Doch sein Handy loggte sich irgendwann über mehr als eine halbe Stunde direkt im Empfangsbereich jenes Funkmastes ein, in dessen Radius auch die Wohnung der Toten lag. Ja, er habe tatsächlich vor dem Haus seiner Ex geparkt und gehofft, dass der Besuch, den sie dort offensichtlich empfangen hatte, das konnte man an den beiden Schatten in der Wohnung erkennen, irgendwann wieder gehen würde. Doch der Besucher ging nicht. So sei er dann nach ca. 20 Minuten selbst wieder weggefahren.

Blutspuren fanden sich weder an seiner Kleidung noch in seiner Wohnung oder in seinem Auto. Doch man förderte im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung den zunächst als verschwunden geglaubten Verlobungsring von Ruth S. zutage. Er lag ganz offen auf der Anrichte, auf die H. üblicherweise seine Post ablegte. Geoffrey beteuerte, er hätte ihn just am Morgen nach der Tat ohne Umschlag in seinem Briefkasten gefunden. Er hatte zunächst noch geglaubt, seine Ex-Lebensgefährtin Ruth, hätte sein Auto in der Nacht vor ihrem Haus erkannt und wollte ihm mit der Rückgabe des Verlobungsrings verdeutlichen, dass es nun wirklich „Aus“ sei.

Geoffrey H. stand vor dem Abgrund. Sollte er einfach gestehen? Er entschied sich dagegen. Mit diesem Fall hatten sich die Geschworenen des Strafgerichts, die gemeinsam ein Urteil fällen sollten, zu befassen. Zwar waren sie zur Verschwiegenheit vergattert, doch anlässlich einer Familienfeier entspann sich im Verwandtenkreis eines der Laienrichter, Simon B., eine lockere Diskussion über den Fall. Simon meinte, dass für ihn eine mindestens 90%-ige Tatwahrscheinlichkeit gegeben sein muss, anderenfalls würde er auf „nicht schuldig“ erkennen. Sein vorlauter Sohn Benjamin B. fragte ihn, ob er das immer so handhaben würde. Selbstverständlich!

„Dann aber wirst Du“, schlussfolgerte der Sohn, „in einhundert gleichartigen Verfahren, die Evidenzschwelle von 90% sei gerade überschritten, im Durchschnitt stets zehn Unschuldige für schuldig befinden. Wäre es dann nicht gerechter, wenn Du jedes Mal den Zufall entscheiden ließest?“ Der Vater verstand nicht.

„Fülle in jedem dieser Verfahren eine Urne mit neun schwarzen und einer weißen Kugel. Ziehst Du zufällig die weiße Kugel, so wird der Angeklagte von Dir als nicht schuldig eingestuft, in den übrigen Fällen erkennst Du auf schuldig. Unter hundert gleichartigen Fällen wirst Du jetzt nur noch 9 Unschuldige verurteilen, denn die Chance, dass Du einen Unschuldigen vor Dir hast (10%) und gleichzeitig eine weiße Kugel (ebenfalls 10%) ziehst, beträgt 0,1 mal 0,1, also 1%. Mithin wirst Du für einen zusätzlichen mutmaßlichen Delinquenten, der tatsächlich unschuldig ist, auf ’nicht schuldig‘ erkennen.“

„Irgendwie ist das wie beim Würfelspiel“, dachte Simon B., „die Wahrscheinlichkeit für eine Sechs ist ein Sechstel. Die Ergebnisvielfalt von zwei Würfelwürfen reicht von {1; 1} über {1; 2} bis hin zu {6; 5} und schließlich {6; 6}, also 36 Möglichkeiten. Mithin ist die Chance auf zwei Sechsen hintereinander 1/6 mal 1/6, also: 1/6 hoch 2 = 1/36.“ Er würde die Evidenzschwelle in ein Wahrscheinlichkeitsexperiment einbauen und so eine gerechtere Entscheidung treffen, denn vom Durchschnitt her gedacht befinden sich genau 90 wahre Täter unter den 100 Beschuldigten.

Verpflichtet waren 12 Geschworene. Sie hatten ein einstimmiges Urteil zu fällen. Nur, wenn alle Laienrichter auf „schuldig“ erkennen würden, konnte der Angeklagte Geoffrey H. auch verurteilt werden. Für die übrigen elf Juroren war die Sache klar: Geoffrey H. ist schuldig. Zum Glück gibt es im Staate New York schon seit ewigen Zeiten keine Hinrichtungen mehr. Das Gesetz über die Todesstrafe wurde vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaates im Jahr 2004 als verfassungswidrig eingestuft, allerdings nicht wegen der Todesstrafe an sich, sondern aufgrund von Formmängeln. Seit dem sind alle Bemühungen der republikanischen Partei gescheitert, die lebensbesiegelnde Strafe wieder einzuführen.

Die statistischen Erwägungen seines Sohnes Benjamin ließen Simon nicht los. Er war sich sicher, dass die Wahrscheinlichkeit p, dass ein Juror ein korrektes Signal vom Angeklagten in Bezug auf seine Schuld oder Unschuld erhält, größer ist als 50%. Er begann seine Überlegungen mit einer Tatwahrscheinlichkeit von 50%.

Wenn die Wahrscheinlichkeit eines falschen Signals 50% beträgt, so wäre eine Hälfte der Verurteilten unschuldig, denn Schuldige wie Unschuldige ließen sich nicht mehr voneinander trennen. Zu einer Verurteilung käme es nur in ganz seltenen Fällen, nämlich dann wenn alle Geschworenen einstimmig auf „schuldig“ plädieren würden. Das kann nur in zwei Fällen auftreten. Entweder hat der wahre Täter allen Jurymitgliedern das richtige Signal vermittelt (Wahrscheinlichkeit: p hoch 12 = 0,512 = 0,0244%) oder der Unschuldige hat allen Juroren das falsche Signal übermittelt (Wahrscheinlichkeit: [1-p]12 = [1–0,5]12 = 0,0244%). Eine Verurteilung erfolgt dann gerade einmal in jedem 5.000-ten Fall (p12 + [1-p]12). Immerhin erginge in fast 4.999 Fällen ein Freispruch. Indizien der Schuldigkeit kann es in einem solchen Fall nicht gegeben haben. Daher ist es auch gut, dass in solchen Fällen eigentlich nie eine Verurteilung erfolgt. Es wäre ein Lotteriespiel.

Der von den Überlegungen seines Sohnes angefixte Simon B. wagte jetzt ein weiteres Gedankenexperiment: „Einen Verdächtigen verurteilen würde ich, wenn, gemessen am Urteil der übrigen elf Geschworenen, die Evidenzschwelle von 90% überschritten wäre.“ Welche Signalwahrscheinlichkeit p wäre somit erforderlich, damit sich gemäß dem Urteil der übrigen Jurymitglieder unter den als schuldig erachteten Personen höchstens 10% Unschuldige befinden? Er versucht es mit einer geringen Tatwahrscheinlichkeit von 60%, dann wäre der Anteil der von den übrigen elf Geschworenen zu recht für schuldig befundenen Angeklagten bereits 98,86%, denn die Wahrscheinlichkeit, dass alle Laienrichter auf schuldig erkennen, wäre 0,6 * 0,6 * …. * 0,6 (insgesamt 11 Multiplikationen), also 0,611. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung setzt sich dagegen zusammen aus den zu recht Verurteilten und den zu Unrecht Verurteilten. Die Wahrscheinlichkeit einen Unschuldigen zu verurteilen, wäre 0,411. Das ist jene Konstellation, unter der alle übrigen elf Juroren ein falsches Schuldigkeitssignal erhalten haben.

Insgesamt geht es somit um den Anteil der Wahrscheinlichkeit, einen echten Straftäter zu verurteilen, an der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung eines Angeklagten überhaupt:

0,611 / (0,611+ 0,411) = 0,9886 = 98,86%.

In diesem Fall würde es also gar nicht mehr darauf ankommen, ob Simon selbst ein positives oder negatives Schuldsignal bekäme.

Geoffrey H. wurde wegen Totschlags verurteilt. Auch Simon entschied sich für „schuldig“, ohne weiter über das von ihm empfangene Schuldsignal nachzudenken.

Zuhause angekommen ereilten ihn die Gewissenskonflikte. Wenn nun jeder so wie er gehandelt hätte und den Angeklagten für schuldig erachtete, weil die übrigen Jurymitglieder ihn für schuldig befanden? Dann könnte dieses achtlose Verhalten, sich bei geradezu evidentem Tatverdacht nur an der Einschätzung der anderen Juroren auszurichten, zu vielen Verurteilungen Unschuldiger führen. Doch wie kann man anderenfalls noch einen wahren Täter verurteilen? Hätte Simon ein Unschuldssignal erhalten, so hätte er doch gleichwohl auf schuldig plädiert, weil die übrigen elf Geschworenen Schuldsignale erhielten. Oder hätte er als Einziger die Entscheidung treffen sollen, den sehr wahrscheinlich Schuldigen laufen zu lassen? Dann liefe ein höchstwahrscheinlich schuldiger Gewaltverbrecher weiterhin frei herum.

Das Tatwerkzeug war eine Bronzestatue. Kanuten, die auf dem Long Island Sound unterwegs waren, fanden sie auf dem Abhang des von der Stadt her kaum zugänglichen Ufers. Offensichtlich wollte der Täter sie auf Nimmerwiedersehen in der Bucht verschwinden lassen. Zu kurz geworfen. Der Täter hatte sein Ziel verfehlt. Die auf der Figur befindlichen Blutspuren trugen die DNA von Ruth S. Eine der Blutspuren war durch einen Fingerabdruck verwischt. Er gehörte zu Donald T. Der Fall war geklärt. Donald T. hatte Ruth S. während eines emotionalen Streits um das Fernsehprogramm im Affekt getötet.

Das Verfahren wurde aufgrund der neuen Beweislage wieder aufgenommen. Geoffrey H. wurde freigesprochen. Puh, um ein Haar hätte man einen Unschuldigen auf Dauer weggesperrt.

In den Strafgerichtsverfahren geht es darum, die Gruppe der Angeklagten aufzugliedern in zu recht Beschuldigte und Unschuldige. Offensichtlich lädt das Einstimmigkeitserfordernis zu strategischem Verhalten ein. Ein einzelner Geschworener tut sich schwer, einen eigentlich schon von den übrigen Juroren wegen der hohen Tatwahrscheinlichkeit als schuldig eingestuften Angeklagten für unschuldig zu erklären und ihn somit laufen zu lassen. Dabei ignoriert er unter Umständen sogar die vom ihm selbst empfangenen Unschuldssignale. Würde die Trennung zwischen Schuldigen und Unschuldigen dann nicht besser funktionieren, wenn nur eine qualifizierte Mehrheit – vielleicht 9 von 12 Geschworenen – für eine Verurteilung ausreichen würde? Die Gefahr einer strategischen Verurteilung wäre jedenfalls erheblich reduziert.

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