In meinem weiteren Bekanntenkreis kenne ich eine Frau mittleren Alters, die auf Rosen gebettet ist. Ihr Vater war Vorstandsvorsitzender einer großen deutschen Aktiengesellschaft. Und sie hat geerbt. Doch irgendwie sind ihr die Ziele ausgegangen. An den Erfolg ihres Vaters anzuknüpfen, erschien ihr als ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Immerhin gehören zum beruflichen Erfolg nicht nur Intellekt, Durchsetzungsvermögen und Netzwerkerei, sondern im ganz großen Umfang auch das notwendige Glück.
Also lebt sie auf der einfacheren Schiene: Studium, Öffentlicher Dienst, Verwaltungsarbeit. Ihr Gehalt braucht sie nicht. Sie besitzt eine supertolle Immobilie, fährt alle möglichen Fahrzeuge aus amerikanischen Seifenopern und Kriminalserien. Glücklich wirkt sie indes nicht, eher wie ein Mensch auf der Suche nach dem, was viele Menschen als den Inhalt ihres Lebens sehen: sich etwas mit eigenen Mitteln aufgebaut zu haben, sich durch wirtschaftliche Nöte einfallsreich hindurch manövriert zu haben, sich an kleinen Dingen erfreuen zu können, für die man hart geschuftet hat.
Vielleicht wäre diese Frau glücklicher, wenn sie nicht geerbt oder zumindest weit weniger geerbt hätte.
Auf der anderen Seite gibt es Menschen, die ihr bisheriges Leben stets nur als eine Abfolge von finanziellen Nöten, Entbehrungen und Benachteiligung empfanden. Könnte nicht allen Menschen dadurch geholfen werden, dass das Erbschaftsrecht abgeschafft würde und die Ersparnisse der Vorgängergeneration jeweils an den Staat gingen? Dann wäre die reiche Erbin glücklicher. Sie könnte sich etwas Eigenes aufbauen. Und auch den Benachteiligten unserer Gesellschaft wäre geholfen, denn sie profitierten von einer besseren sozialen Grundversorgung.
Leider ist das ein Trugschluss!
Startgerechtigkeit bedeutet, dass einem jeden in unsere Gesellschaft hineinwachsenden Individuum dieselben Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung gegeben werden. Zwar lassen sich Intellekt, Gesundheit wie auch persönliche Wesensmerkmale nicht gleichschalten, wohl aber die materielle Grundausstattung. Insoweit erweist sich als eine notwendige Bedingung der Startgerechtigkeit eben diese für alle Individuen identische Grundausstattung materieller Versorgung. Startgerechtigkeit kennt keine reichen Erben. Danach gehört das Erbrecht abgeschafft.
Ein Blick zurück in die Urgesellschaft. Die Menschen leben vom Reis. Jedes Reiskorn, das nicht verspeist wird, schafft eingepflanzt als Saatgut im nächsten Jahr die Grundlage für ein weiteres Überleben, stiftet dagegen in der Gegenwart Hunger. Über welchen Anreiz verfügt eine Familie, für die Vermögensbildung Hungerjahre zu durchleiden, wenn dieses Vermögen nach dem Tod dem Staat zufällt? Fehlt ein Recht des Erblassers, das angehäufte Vermögen zumindest in gewissen Grenzen eigenständig auf die nachfolgende Generation zu verteilen, so werden Privatvermögen gar nicht erst entstehen.
Die nachfolgende Generation beginnt dann wieder bei null. Die Wirtschaft ist stationär, sie kennt keine Entwicklung, verfügt nur über eine geringe Kapitalausstattung. Jede Generation aufs Neue kämpft den Überlebenskampf der Urgesellschaft.
Wirtschaftswachstum umfasst nicht, wie häufig fehlerhaft angenommen wird, die ständige Verbesserung der materiellen Güterversorgung. Das können schon die begrenzten Ressourcen unseres Globus nicht leisten. Häufig geht es um eine qualitative Verbesserung. Für die Produktion der ersten Handygeneration waren weit mehr Ressourcen, bezogen auf das Einzelstück, aufzuwenden als zur Herstellung der heute üblichen Smartphones, die es zudem vielfach erlauben, auf Fotoapparat und Computer zu verzichten. Zudem gehen in die Wirtschaftsleistung einer Gesellschaft auch noch die Dienstleistungen ein, die neben den dafür erforderlichen Investitionen überhaupt keine materiellen Ressourcen verschlingen.
Es besteht ein klassischer Zielkonflikt: Eine ausgebildete Startgerechtigkeit erfordert eine hohe Erbschaftsteuer. Sie dämpft die Wirtschaftsentwicklung eines Landes. Eine gesunde Wirtschaftsentwicklung erfordert eher niedrige Erbschaftsteuersätze. Sie torpedieren die Startgerechtigkeit und schaffen sozialen Unfrieden. Die Kunst der Politik besteht somit darin, zwischen diesen beiden Zielen zu vermitteln.
Zurzeit gelten hohe Freibeträge bei Erbschaften in direkter Linie. Der Anreiz, Vermögen zu vererben, würde wohl nur wenig beeinträchtigt werden, wenn die Freibeträge gesenkt oder mit einem niedrigen Erbschaftsteuersatz belegt würden. Die Startgerechtigkeit würde ein wenig befördert.
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