Großes Aufräumen bei den Prämiensparverträgen - Alles muss weg!
Die in vielen Sparverträgen in der nachfolgenden oder einer ähnlichen Form enthaltene Klausel zur Verzinsung ist unwirksam: „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % p.a. verzinst.“ Zahlreiche Geldinstitute kündigten diese Sparpläne und zahlten den Kunden das angehäufte Sparvolumen aus. Doch bei der Ermittlung des Sparguthabens zeigten sich die Institute knauserig, indem sie die eingezahlten Gelder mit zu geringen Zinssätzen verzinsten. Daher ist es so wichtig, die ausgezahlten Guthaben zu überprüfen und entsprechende Erstattungsansprüche, die im Regelfall 7-10% des gesamten Sparguthabens ausmachen, an das Institut zu richten.