Achtung: Verjährung vernichtet Ansprüche aus bankrechtlichen Auseinandersetzungen
Am 31. Dezember 2024 ist es wieder soweit: Ansprüche aus dem Jahr 2021 verjähren an diesem Tag. Wir als Sachverständigenbüro, das sich auf die Prüfung von Girokonten, Sparanlagen, Konsumentenkrediten und Wohnungsbaudarlehen spezialisiert hat, weisen ausdrücklich darauf hin, dass ehemalige Bankkunden, deren Geschäftsverbindungen, Kredit- oder Sparverträge im Jahr 2021 beendet oder gekündigt wurden, davon ausgehen sollten, dass ihre Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2024 verjähren. Also rechtzeitig handeln!