Ihnen droht eine Vorfälligkeitsentschädigung? Die Entschädigung stellt einen Schadensersatzanspruch Ihrer Bank oder Sparkasse dar. Möglicherweise haben Sie jetzt eine hohe Summe an Ihre Kreditgeberin zu zahlen. Das haben Sie jedenfalls dann zu befürchten, wenn Sie Ihr Baudarlehen vorzeitig zurückzahlen.
Wahrscheinlich haben Sie wie auch viele andere Bauherren für Ihren Hauskredit einen festen Zinssatz über die Frist von fünf, zehn oder sogar 15 oder 20 Jahre vereinbart. Zahlen Sie diesen Kredit zurück, bevor das Ende der Frist erreicht ist, so steht Ihrem Geldhaus ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Das gilt allerdings nur, sofern Ihre Bank oder Sparkasse den vorzeitig zurückerhaltenen Geldbetrag nur zu schlechteren Zinsen wiederanlegen kann. Die Entschädigung darf Ihre Bank maximal über einen Zeitraum von 10 Jahren zzgl. einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, zusammen also 10,5 Jahre, fordern. Diese Frist wird ab dem Zeitpunkt gerechnet, zu dem Sie über Ihr Darlehen erstmalig in voller Höhe verfügen konnten.
Ein Beispiel: Sie haben ein Darlehen mit einem fest vereinbarten Zinssatz von 4%, dem sogenannten Sollzinssatz, über 15 Jahre abgeschlossen. 8 Jahre nach der Auszahlung möchten Sie das Darlehen zurückzahlen. Die zurückgezahlten Gelder kann Ihre Bank oder Sparkasse nur zu 3% wiederanlegen. Dann entsteht ein jährlicher Zinsschaden von 1% des Darlehenskapitals, begrenzt auf einen Zeitraum von 2,5 Jahren.
Eine Nichtabnahmeentschädigung ist ein Spezialfall der Vorfälligkeitsentschädigung. Sie gilt dann, wenn Sie das Darlehen, obwohl ein Vertrag bestand, niemals ausgezahlt erhielten. Für die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung gelten dieselben Vorgaben wie für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Typischerweise erfolgt die Wiederanlage der Gelder in Wertpapieren (Pfandbriefe). Banken sind nicht verpflichtet, die Gelder als Kredit wieder auszuleihen. Auch müssen die Institute die konkrete Wiederanlage nicht nachweisen. Es reicht hin, wenn sie sich auf die Verzinsung dieser Wertpapiere nach der Statistik der Deutschen Bundesbank berufen.
Sollten Sie Probleme mit der Überprüfung einer geforderten Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung haben, so wenden Sie sich an uns. Wir sind die Experten auf diesem Gebiet:
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Näheres zur Thematik finden Sie in dem Artikel Was muss ich bei einer Vorfälligkeitsentschädigung beachten?
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Prof. Dr. Klaus Wehrt
Prof. Dr. Klaus Wehrt ist finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung, Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Buxtehude-Immenbeck.