Was muss ich bei einer Vorfälligkeitsentschädigung beachten?

Von Prof. Dr. Klaus Wehrt

Aktualisiert: 22. September 2023

Wussten Sie, dass die Kreditbanken häufig nicht den Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung benutzen, sondern von Ablöseentgelt, Aufhebungsgebühr, Vorfälligkeitsentgelt oder ähnlichem sprechen? Die Institute unterbreiten Ihnen dann ein Papier, auf dem sie sich die Höhe der verlangten Aufhebungsgebühr per Unterschrift von Ihnen quittieren lassen.

In diesem Fall ist Vorsicht geboten. Die Begrifflichkeiten der Vorfälligkeitsentschädigung und Vorfälligkeitsentgelt (häufig auch genannt: Vorfälligkeitspreis, Aufhebungsentgelt, Ablösegebühr o.ä.) sind streng zu unterscheiden. Vorfälligkeitsentgelte dürfen nämlich die Vorfälligkeitsentschädigung erheblich übersteigen. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder mit Ihrem Kredit vorzeitig zu einer anderen Bank wechseln möchten, weil diese einen größeren Kreditbetrag herauszugeben bereit ist, so haben Sie ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Rückzahlung und schulden nur eine Vorfälligkeitsentschädigung, kein Vorfälligkeitsentgelt.

Sollte bei Ihnen ein solches berechtigtes Interesse vorliegen, so wird ausdrücklich davor gewarnt, etwas bei der Bank oder Sparkasse zu unterschreiben. Als Verbraucherdarlehensnehmer sind Sie lediglich verpflichtet, der Kreditgeberin den Grund Ihrer Ablösung mitzuteilen. Bei Kreditnehmern, die keine Verbraucher sind, ist das Darlehen nur unter Hinweis auf das berechtigte Interesse zu kündigen, nicht mehr!

Sollte Ihnen ein berechtigtes Interesse allerdings nicht zur Seite stehen, so haben Sie tatsächlich einen solchen Vertrag auf vorzeitige Vertragsaufhebung abzuschließen. Die Bank darf die vorzeitige Rückzahlung dann sogar ablehnen. Lässt sich das Geldinstitut auf die vorzeitige Ablösung ein, so zahlen Sie unter Umständen fast das Doppelte einer Vorfälligkeitsentschädigung als Vorfälligkeitsentgelt. Überschreitet ein Geldhaus sogar die Grenze der doppelten Vorfälligkeitsentschädigung, so dürfte der Aufhebungsvertrag wegen Wucher sittenwidrig sein, dann können Sie das Vorfälligkeitsentgelt nachträglich zurückfordern. Manche Gerichte sehen die Grenze eines Wuchers schon dann als überschritten an, wenn das Vorfälligkeitsentgelt eine rechtmäßig berechnete Vorfälligkeitsentschädigung um 20 oder 30% übersteigt.

Zu allen Ihren Fragen rund um das Thema Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir berechnen die Entschädigung oder erstellen Gutachten zu den berechtigten Vorfälligkeitszahlungen. Nutzen Sie den nachfolgenden Kontakt:

E-Mail an mail@wehrt.de

oder anrufen unter 04161/996816

Näheres zur Thematik finden Sie in unserem Artikel Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?.

Wenn der Artikel hilfreich war, empfehlen Sie uns gerne weiter:

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Was ändert sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung? - Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Am 21.03.2016 trat das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Es enthält viele Neuregelungen, die sich auf das Verhältnis des Immobiliar-Verbraucherdarlehensnehmers zu seiner Bank auswirken. Auch in Bezug auf die Vorfälligkeitsentschädigung ergingen neue Vorschriften. Deren tiefergehende spezifische Ausgestaltung sollte allerdings einem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben, das die Ergebnisse einer speziell zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe verwerten sollte. Die Zielsetzung, eine Richtschnur für die spezifische Ausgestaltung des Instruments der Vorfälligkeitsentschädigung zu erarbeiten, wurde damit eher verfehlt. Diese Studie erhebt den Anspruch, auf wichtige Fragen um die Vorfälligkeitsentschädigung die passenden Antworten zu geben.

Was ändert sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung? - Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank beanspruchen, wenn sie ein Immobiliendarlehen (= Hausfinanzierung) mit einem über eine längere Laufzeit vereinbarten festen Zinssatz vor dem ersten möglichen Rückzahlungstermin zurücknimmt. Wird die Annahme eines vertraglich vereinbarten Darlehens vom Kunden bereits vor seiner Auszahlung verweigert – häufig bei Forwarddarlehen –, so spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung.

Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfälligkeitsrechner

Vorfälligkeitsrechner

Vorfälligkeitsentschädigung schnell berechnen

Sie möchten die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung ermitteln oder prüfen? Mit unserem Online-Vorfälligkeitsentschädigungsrechner ist das kein Problem. Bereits ab 0,00 Euro für Darlehen bis 400.000 Euro.

Zum Vorfälligkeitsrechner

Kontaktieren Sie uns

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Telefon: 04161 996816
E-Mail: mail@wehrt.de
Consultant
Prof. Dr. Klaus Wehrt

Prof. Dr. Klaus Wehrt

Prof. Dr. Klaus Wehrt ist finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung, Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Buxtehude-Immenbeck.

+49 4161 996816

mail@wehrt.de

Prof. Dr. Klaus Wehrt

Unsere Leistungen für Sie

Sie erreichen uns unter Telefon: 04161 996816.

Wir erstellen Gutachten

Gutachten

Privat- und Gerichtsgutachten.

04161-996816

Hilfe bei Darlehensstörung

Hilfe bei Darlehensstörungen

Wir informieren umfassend.

Unser Erfolgsbeteiligungsangebot

Erfolgsbeteiligungsangebot

Angst vor der rechtlichen Durchsetzung?

1

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Erforderliche Cookies helfen, die Website nutzbar zu machen. Über sie wird der Zugriff auf sichere Bereiche der Website, die Warenkorb-Funktion sowie die Speicherung Ihrer Cookiepräferenzen ermöglicht. Ohne diese Cookies kann die Website nicht richtig funktionieren.

Mehr Informationen