Auch Markterstattungen sollten dringend überprüft werden

Von Prof. Dr. Klaus Wehrt

Letzter Bearbeitungsstand: 06.11.2017

Ja, es kommt zwar selten vor, doch in der Vergangenheit sind Swapverträge, die zwischen Bank und Kunde vereinbart wurden, manchmal sogar mit einem positiven Marktwert beendet worden.

Insbesondere in den Jahren 2007-2009 aufgelöste Verträge führten aufgrund des kurzzeitig recht hohen Zinsniveaus zu Erstattungszahlungen, welche die Geldhäuser zugunsten ihrer Kunden aufzubringen hatten – ein schönes Geschäft für den Kunden.

Zumindest sollte man das meinen, denn wer überprüft schon die Höhe seines Lottogewinns.

Eine solche Überprüfung ist den Kunden allerdings dringend anzuraten. In der Vergangenheit hat es insbesondere im norddeutschen Raum bei regionalen Instituten Auffälligkeiten gegeben. Die ausgezahlten Marktwerterstattungen erreichten nicht selten nur das Niveau eines Drittels desjenigen Betrags, der als Marktwerterstattung an den Kunden hätte ausgezahlt werden müssen. Anstelle eine positiven Marktwertes von bspw. 240.000 EUR wurden nur 80.000 EUR ausgezahlt.

Besonders kritisch ist das insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass so mancher Kunde vom Erfolg des Erstgeschäfts „angefixt“ war und sich in weitere Swapabenteuer mit größeren Bezugsbeträgen oder längeren Laufzeiten stürzte, die dann allesamt ins Bodenlose abglitten und aufgrund des heute schwindelerregend niedrigen Zinsniveaus exorbitant negative Marktwerte aufweisen.

Für die Marktwertentschädigungen gilt aber häufig genau das Gegenteil, was für die Marktwerterstattungen gilt. Sie fallen im Regelfall viel zu hoch aus. Hier verrechnen sich einige Institute in die andere Richtung. In den Verfahren vor den Gerichten werden die Swapkunden dann häufig mit dem Vorwurf konfrontiert, sie hätten doch in der Vergangenheit auch Vorteile aus vorzeitig aufgelösten Swapverträgen erzielt. Das stimmt vielfach. Doch haben Sie schon einmal die Höhe dieses Vorteils überprüfen lassen? Empfehlenswert wäre es jedenfalls.

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Prof. Dr. Klaus Wehrt ist finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung, Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Buxtehude-Immenbeck.

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