Ihr Vertrag wurde ab April 2016 geschlossen? Die Beschreibung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlt in Ihrem Vertrag? JA! Sie dürfen das Darlehen beim Immobilienverkauf oder beim Wechsel des Darlehensgebers ablösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden.
Das Gleiche gilt, wenn die Beschreibung der Zinsentschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Thema verfehlt! Ist die Vorfälligkeitsentschädigung falsch beschrieben, so wird sie nicht geschuldet