Wir bleiben gratis! Nur Berechnungen, ausgedruckt in Tabellenform als PDF, sind kostenpflichtig.
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Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.
Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und entsprechenden Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.
Damit Sie in keine dieser "Fallen tappen", halten wir auf der Seite Vorfälligkeitsentschädigung Links zu Informationen und zur Rechtsprechnung für Sie bereit.
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Wir behandeln u. a. Themen wie:
u. w. m.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit unserem registrierungsfreien Gratis-Vorfälligkeitsrechner zu zahlende Zinsentschädigungen für Wohnimmobilienkredite zu überprüfen. Mit den Berechnungen wird der wirtschaftliche Nachteil der Bank unter Beachtung der maßgeblichen Bundesgerichtshofurteile kalkuliert:
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Hat Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse das Darlehen gekündigt, so schulden Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung, ebenso wenig eine Nichtabnahmeentschädigung (BGH XI ZR 103/15).
Haben Sie Ihren Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 und vor dem 20.03.2016 vereinbart, so können Sie diesen unter Umständen (fehlerhafte Belehrung vorausgesetzt) noch erfolgreich widerrufen. Sie schulden dann keine Vorfälligkeitsentschädigung. Stattdessen stehen Ihnen für den Zeitraum der Darlehensgewährung Rückabwicklungsansprüche zu, die wir gerne für Sie ausrechnen. EuGH: Kredit widerrufen!
In den übrigen Fällen gilt: Entsprechend der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (insbesondere Art. 25 Abs. 1) müssen sich die Gesamtkosten des Verbrauchers ermäßigen. Negativrenditen erhöhen die Gesamtkosten, daher erachten wir die Berechnung mit negativen Zinsen der Wiederanlage als nicht zulässig.
Sollten Sie Zweifel haben, so erstellen Sie sich zwei Berechnungen. Die erste Berechnung basiert auf den aktuellen Wiederanlagesätzen. Bei der zweiten Berechnung lassen sie dagegen alle Negativrenditen durch Nullrenditen ersetzen.
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Kreditnehmerfreundliche Vorschriften gelten im Allgemeinen nur für Verbraucherdarlehensnehmer. Häufig lassen sich die Regelungen jedoch auch auf gewerbliche Darlehensnehmer übertragen, daher der Hinweis:
Für Verbraucher gilt, dass entsprechend den Rechtsvorschriften der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (insbesondere Art. 25 Abs. 1) der Verbraucher bei einer vorzeitigen Rückzahlung das Recht auf die Ermäßigung seiner Gesamtkosten hat. Daher erachten wir die Berechnung mit negativen Zinsen der Wiederanlage als nicht zulässig.
Ob sich diese Vorschrift auf Darlehen von Unternehmen übertragen lässt, ist unsicher.
Sollten Sie Zweifel haben, so erstellen Sie sich zwei Berechnungen. Die erste Berechnung basiert auf den aktuellen Wiederanlagesätzen. Bei der zweiten Berechnung lassen sie dagegen alle Negativrenditen durch Nullrenditen ersetzen.
Die Darlehensgeberin tauscht das risikobehaftete Darlehen in ein risikoloses Pfandbriefgeschäft. Daher muss sie sich nach der Ablösung nicht mehr gegen das Rückzahlungsrisiko absichern. Diese Kostenersparnisse hat sie dem Darlehensnehmer gutzubringen. Gutachterlich schätze ich die nachfolgenden Risikoabschläge:
Die Berechnungen können bis zu einem Darlehensvolumen von 400.000 EUR kostenfrei erstellt werden. Prof. Dr. Wehrt ist Sachverständiger für Baufinanzierungen. Das Programm wurde nach seinen Vorgaben entwickelt und findet auch in seiner eigenen gutachterlichen Praxis – wie auch bei anderen Sachverständigen – Anwendung. Einige Voreinstellungen der Berechnungen (Risikoprämienersparnis, Verwaltungskostenersparnis, Bearbeitungsgebühren) wurden nach typischen Vorgaben gewählt. Im Einzelfall sind diese auf die Besonderheiten des zur Ablösung stehenden Darlehens anzupassen. Niedrigere Vorfälligkeitsentschädigungen ergeben sich nach solchen Anpassungen insbesondere bei Darlehen mit hoher Beleihung (wenig Eigenkapital eingebracht) und bei Unternehmensdarlehen.
Für eine aussagekräftige Detailanalyse steht Prof. Dr. Wehrt gerne zur Verfügung.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.
Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und unseren Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.
Aktiv-Passiv-Schaden: | |
Bearbeitungskosten: | |
Vorfälligkeitsentschädigung: |
Vorfälligkeitsentschädigung: | |
Ablösekapital: | |
Rückzahlungskapital gesamt: |
Ersparte Verwaltungskosten: (ersparte Verwaltungskosten: EUR p.a.) |
|
Erspartes Risiko: (ersparte Risikoprämie: %) |
Renditen vom:
Sofern eine der ausgewiesenen Wiederanlagerenditen negativ ist, wird sie in der Schadensberechnung durch eine Rendite von null ersetzt.
Geldmarkt | Pfandbriefe | |||
1 Monat | 1-2 Jahre | |||
3 Monate | 2-3 Jahre | |||
6 Monate | 3-4 Jahre | |||
9 Monate | 4-5 Jahre | |||
12 Monate | 5-6 Jahre | |||
6-7 Jahre | ||||
7-8 Jahre | ||||
8-9 Jahre | ||||
9-10 Jahre |
Zinsverschlechterungsschaden: | |
Zinsmargenschaden (=entgangener Netto-Gewinn): | |
Bearbeitungskosten: | |
Vorfälligkeitsentschädigung: |
risikogerechter Wiederausleihezinssatz (effektiv): | |
Restlaufzeit: | |
Ausleihehsatz von: | |
Zinsmarge (=bankliche Netto-Gewinnmarge): |
Vorfälligkeitsentschädigung: | |
Ablösekapital: | |
Rückzahlungskapital gesamt: |
Alle von Ihnen bis hierhin durchgeführten Berechnungen erfolgten ohne Nutzerregistrierung und kostenfrei. Sie haben überdies die Möglichkeit, einen detaillierten Nachweis der Schadensentstehung herunterzuladen. Die Berechnung geht vom Tilgungsplan Ihres Darlehens aus und gibt für jeden einzelnen Zahlungstermin die Wiederanlagerendite sowie den durch den gesunkenen Zinssatz entstehenden Schaden aus. Diese Detailberechnung wird typischerweise von den Kreditinstituten genutzt, um den Schaden nachvollziehen zu können. Eine solche Berechnung kann aber ebenso als gutachterliche Expertise vor Gericht eingereicht werden.
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Für die Erstellung einer solchen zwar identischen Berechnung, ergänzt jedoch um einen detaillierten Schadensnachweis ist allerdings eine Registrierung erforderlich. Wir nutzen die Registrierungsdaten nur für eigenen Zwecke, so z.B. um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Berechnungen als PDF herunterzuladen. Wir garantieren Ihnen die Vertraulichkeit Ihrer Daten und versprechen, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Berechnungen mit einem detaillierten Schadensnachweis werden voraussichtlich 0,06 % des eingegebenen Darlehenskapitals (inkl. MwSt.), mindestens jedoch 30 Euro (inkl. MwSt.) kosten.
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Überdies haben Sie die Möglichkeit, bei Prof. Dr. Wehrt drei Arten von Berechnungen erstellen zu lassen:
Für die oben durchgeführte Berechnung können Sie auch nachfolgend das detaillierte Berechnungsergebnis in Tabellenform von uns anfordern.
Der Preis versteht sich inklusive MwSt.
1
Versandmethode: Per E-Mail nach Zahlungseingang
0,00 EUR
Zahlungsmethode: Vorkasse (Paypal, Kredit-/Debitkarte, SEPA-Lastschrift), abgewickelt über Paypal.
Gesamtbetrag ohne MwSt.
zzgl. 19% MwSt.
Laden Sie sich die Dokumente durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche herunter. Zum Betrachten der Dokumente benötigen Sie einen aktuellen Browser oder den Adobe Reader.
Wir bieten Ihnen freibleibend eine softwareunterstützte schnelle Überprüfung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nach den BGH-Urteilen vom 01.07.1997, 07.11.2000 sowie 30.11.2004.
Wir bieten Ihnen freibleibend eine softwareunterstützte schnelle Überprüfung der Nichtabnahmeentschädigung zu Forwarddarlehen.
Lassen Sie uns darüber sprechen. Rufen Sie uns jetzt unter 04161 996816 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: mail@wehrt.de.