Wir bleiben gratis! Nur Berechnungen, ausgedruckt in Tabellenform als PDF, sind kostenpflichtig.
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Die Flugzeuge bleiben am Boden, aber die Zinsen heben merklich ab. Sie gehen geradezu in den Steigflug über. Der aktuelle Zinssatz für zehnjährige Baudarlehen liegt für Leute mit erstklassiger Bonität und ausreichendem Eigenkapital zurzeit bei 4%. Vor fünf Jahren lag er noch bei 1,0%. Viele Bauherren, die ungeachtet des damals günstigen Zinsniveaus vor fünf Jahren einen Kredit zu 1% vereinbarten, müssen bei einer Darlehensfortsetzung also aktuell mit einem Satz von ca. 4% rechnen. Was ist, wenn die Zinsen sogar noch weiter ansteigen?
Berge planieren? Auf Maulwurf umschulen? Es gibt nur wenige Möglichkeiten, sich dem Dilemma der teuren Umfinanzierung zu entziehen. Eine Möglichkeit: man bleibt am Boden und bedient sein Darlehen bis zum Ende der Zinsbindung. Eine andere Möglichkeit: man schließt ein sog. Forwarddarlehen ab. Damit sichern Sie sich den Zinssatz schon heute, der gilt, wenn in fünf Jahren Ihre Zinsbindung abgelaufen ist. Über die nächsten fünf Jahre wird sich dann kein Berg vor Ihnen auftürmen. Und im sechsten Jahr wechseln Sie auf das Forwarddarlehen. Das ist dann in etwa so, als ob sie dann über mehrere Jahre hinweg ein Hochplateau überfliegen, denn Forwarddarlehen tragen einen Zinsaufschlag von ungefähr 0,5% jährlich bei Vorlaufzeiten von 3 Jahren und mehr. Damit wären wir wieder bei 4% für das neue Zehnjahresdarlehen.
Aktion Maulwurf: Nicht jeder Kreditschuldner hat das Zeug zum Maulwurf. Die starke Muskulatur, die den kräftigen Maulwurf auszeichnet, findet ihr Spiegelbild im berechtigten Interesse des Bauherrn. Die Muskeln spielen lassen kann jeder Baudarlehensschuldner, der seine Immobilie verkauft. Er verzichtet auf die Ablösung seines Darlehens und übergibt dieses direkt an den Käufer der Immobilie, der es einfach als neuer Schuldner fortsetzt. Weil der Zins des laufenden Darlehens zudem so unerschwinglich günstig ist, kann man vom Käufer sogar noch einen Preisaufschlag für die Darlehensübernahme verlangen.
Die Bank darf ein solches Vorgehen nicht ablehnen. Die Sicherheit, das ist die beliehene Immobilie, ist weiterhin vorhanden. Sie gehört jetzt dem Käufer. Das Geldhaus darf für den Schuldnerwechsel keine zusätzlichen Zinsaufschläge – quasi als Bearbeitungsgebühr – verlangen. Den einstündigen Aufwand der Kreditbearbeitung darf es sich allerdings mit 200 Euro vergüten lassen. Nur in solchen Fällen, unter denen die Kreditwürdigkeit des Käufers nicht einwandfrei ist, darf eine Bank die Übertragung ablehnen. Das sind jedoch Ausnahmefälle. Der Maulwurf untergräbt die Bankendominanz.
Eine andere Möglichkeit: der Pfandtausch. Nach dem Verkauf übertragen Sie das laufende Darlehen auf eine andere Immobilie. Auch das darf die Bank nicht ablehnen, wenn der Wert des neuen Pfandobjektes in etwa dem Wert des verkauften Objekts entspricht.
Maulwürfe stehen unter Naturschutz. Das hat der Bundesgerichtshof schon mit seiner Ersatzkreditnehmerentscheidung aus dem Jahr 1989(!) klargemacht. Wir rechnen Ihnen aus, welchen Preisaufschlag der Käufer zu zahlen hat, damit er Ihr Darlehen übernehmen darf und selbst dabei keinen Nachteil erleidet. Einfach mal chatten oder anrufen. E-Mail geht auch.
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Viele Dienstleistungen des Internets werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Nutzer mag sich natürlich fragen: „Weshalb machen die das?“ Unternehmen leben doch nicht nur von ihren Verlusten.
Nein, Sie haben recht! Es gibt immer einen geschäftlichen Hintergrund. Ich nenne Ihnen ein paar Gründe:
Leider gibt es keine Qualitätskontrolle bei den Vorfälligkeitsrechnern des Internets. Das ist wie beim Kauf von Joggingschuhen. Ich selbst kaufe nur noch Markenprodukte. Immerhin haben Unternehmen wie Adidas, Nike oder Puma eine Reputation zu verlieren. Überdies achte ich auf bestimmte Merkmale, an denen man schlechte Qualität erkennen kann: unsaubere Verarbeitung, mangelnde Fußbettung, billige Sohle, fehlende Verstärkungen an den Seiten für eine gute Fußführung und nicht zuletzt beobachtbares Verhalten auf dem Laufband.
Aber woran erkennt man einen schlechten Vorfälligkeitsrechner? Achten Sie bitte auf die folgenden Merkmale:
Auch ich stelle Ihnen einen kostenfreien Vorfälligkeitsentschädigungsrechner zur Verfügung. Das praktiziere ich schon seit mehr als zehn Jahren. Wahre Nächstenliebe ist auch bei mir nicht der Grund: Ich bin geschäftstüchtig!
Meine Motivation: Ich möchte auf die erste Seite der Google-Suchergebnisse gelangen. In den meisten Fällen arbeite ich für Unternehmen, die Großkredite bedienen, oder Gerichte, die mich mit Sachverständigengutachten beauftragen. Dafür haben wir unsere Software entwickelt. Sie entspricht deshalb den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.
Doch was einmal programmiert ist, kann kostenfrei auch anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. Den Rechenkern habe ich höchst persönlich programmiert und verbürge mich deshalb für seine Richtigkeit. Die Berechnungen sind für Darlehensnehmer mit Kreditsummen bis 400.000 EUR kostenfrei.
Wir werden Sie, während Sie bei uns rechnen oder danach, nicht mit Werbung belästigen. Auch interessieren uns Ihre persönlichen Daten nicht. Der Rechner ist registrierungsfrei. Gerne können Sie den Rechner auch über einen Anonymisierungsdienst nutzen. Was uns allerdings freut, wäre, wenn Sie für den Rechner selbst werben. Empfehlen Sie ihn weiter, wenn Sie damit zufrieden sind.
Und der Haken? Wie fast alle anderen Internetrechner erzeugen wir Ihnen die Ergebnisse einer Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung, bei uns allerdings in korrekter ausgerechneter Höhe. Für die Richtigkeit der von Ihnen vorgenommenen Eingaben stehen allerdings Sie gerade. Wir helfen Ihnen mit Hinweisfenstern (?). Das hinter den Berechnungen stehende Tabellenwerk für den Einzelfallnachweis, das in einem Gerichtsverfahren benötigt würde, halten wir zunächst aus Haftungsgründen zurück. Auf Anfrage erhalten Sie es gegen Gebühr. Weshalb machen wir das? Wir können Ihnen nicht für jeden Fall und jedes Verfahren garantieren, dass alles richtig ist. Daher möchten wir, bevor wir die Tabellen freigeben, selbst noch einmal prüfen, was Sie eingegeben haben. Das schützt Sie vor unnötigen Prozessen, die Sie aufgrund falscher Eingaben führen. Auch an dieser Stelle helfen wir Ihnen.
Und: Rufen Sie auch gerne an. Ich freue mich über jeden Anrufer. Sie erreichen mich fast immer persönlich: 04161 996816. Gerne beantworten wir auch E-Mails: mail@wehrt.de. Beides ist für Sie kostenfrei.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.
Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und entsprechenden Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.
Damit Sie in keine dieser "Fallen tappen", halten wir auf der Seite Vorfälligkeitsentschädigung Links zu Informationen und zur Rechtsprechnung für Sie bereit.
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Wir behandeln u. a. Themen wie:
u. w. m.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit unserem registrierungsfreien Gratis-Vorfälligkeitsrechner zu zahlende Zinsentschädigungen für Wohnimmobilienkredite zu überprüfen. Mit den Berechnungen wird der wirtschaftliche Nachteil der Bank unter Beachtung der maßgeblichen Bundesgerichtshofurteile kalkuliert:
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Hat Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse das Darlehen gekündigt, so schulden Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung, ebenso wenig eine Nichtabnahmeentschädigung (BGH XI ZR 103/15).
Haben Sie Ihren Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 und vor dem 20.03.2016 vereinbart, so können Sie diesen unter Umständen (fehlerhafte Belehrung vorausgesetzt) noch erfolgreich widerrufen. Sie schulden dann keine Vorfälligkeitsentschädigung. Stattdessen stehen Ihnen für den Zeitraum der Darlehensgewährung Rückabwicklungsansprüche zu, die wir gerne für Sie ausrechnen. EuGH: Kredit widerrufen!
Die Darlehensgeberin tauscht das risikobehaftete Darlehen in ein risikoloses Pfandbriefgeschäft. Daher muss sie sich nach der Ablösung nicht mehr gegen das Rückzahlungsrisiko absichern. Diese Kostenersparnisse hat sie dem Darlehensnehmer gutzubringen. Gutachterlich schätze ich die nachfolgenden Risikoabschläge:
Die Berechnungen können bis zu einem Darlehensvolumen von 400.000 EUR kostenfrei erstellt werden. Prof. Dr. Wehrt ist Sachverständiger für Baufinanzierungen. Das Programm wurde nach seinen Vorgaben entwickelt und findet auch in seiner eigenen gutachterlichen Praxis – wie auch bei anderen Sachverständigen – Anwendung. Einige Voreinstellungen der Berechnungen (Risikoprämienersparnis, Verwaltungskostenersparnis, Bearbeitungsgebühren) wurden nach typischen Vorgaben gewählt. Im Einzelfall sind diese auf die Besonderheiten des zur Ablösung stehenden Darlehens anzupassen. Niedrigere Vorfälligkeitsentschädigungen ergeben sich nach solchen Anpassungen insbesondere bei Darlehen mit hoher Beleihung (wenig Eigenkapital eingebracht) und bei Unternehmensdarlehen.
Für eine aussagekräftige Detailanalyse steht Prof. Dr. Wehrt gerne zur Verfügung.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.
Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und unseren Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.
Aktiv-Passiv-Schaden: | |
Bearbeitungskosten: | |
Vorfälligkeitsentschädigung: |
Vorfälligkeitsentschädigung: | |
Ablösekapital: | |
Rückzahlungskapital gesamt: |
Ersparte Verwaltungskosten: (ersparte Verwaltungskosten: EUR p.a.) |
|
Erspartes Risiko: (ersparte Risikoprämie: %) |
Renditen vom:
Geldmarkt | Pfandbriefe | |||
1 Monat | 1-2 Jahre | |||
3 Monate | 2-3 Jahre | |||
6 Monate | 3-4 Jahre | |||
9 Monate | 4-5 Jahre | |||
12 Monate | 5-6 Jahre | |||
6-7 Jahre | ||||
7-8 Jahre | ||||
8-9 Jahre | ||||
9-10 Jahre |
Zinsverschlechterungsschaden: | |
Zinsmargenschaden (=entgangener Netto-Gewinn): | |
Bearbeitungskosten: | |
Vorfälligkeitsentschädigung: |
risikogerechter Wiederausleihezinssatz (effektiv): | |
Restlaufzeit: | |
Ausleihehsatz von: | |
Zinsmarge (=bankliche Netto-Gewinnmarge): |
Vorfälligkeitsentschädigung: | |
Ablösekapital: | |
Rückzahlungskapital gesamt: |
Alle von Ihnen bis hierhin durchgeführten Berechnungen erfolgten ohne Nutzerregistrierung und kostenfrei. Sie haben überdies die Möglichkeit, einen detaillierten Nachweis der Schadensentstehung herunterzuladen. Die Berechnung geht vom Tilgungsplan Ihres Darlehens aus und gibt für jeden einzelnen Zahlungstermin die Wiederanlagerendite sowie den durch den gesunkenen Zinssatz entstehenden Schaden aus. Diese Detailberechnung wird typischerweise von den Kreditinstituten genutzt, um den Schaden nachvollziehen zu können. Eine solche Berechnung kann aber ebenso als gutachterliche Expertise vor Gericht eingereicht werden.
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Für die Erstellung einer solchen zwar identischen Berechnung, ergänzt jedoch um einen detaillierten Schadensnachweis ist allerdings eine Registrierung erforderlich. Wir nutzen die Registrierungsdaten nur für eigenen Zwecke, so z.B. um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Berechnungen als PDF herunterzuladen. Wir garantieren Ihnen die Vertraulichkeit Ihrer Daten und versprechen, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Berechnungen mit einem detaillierten Schadensnachweis werden voraussichtlich 0,06 % des eingegebenen Darlehenskapitals (inkl. MwSt.), mindestens jedoch 30 Euro (inkl. MwSt.) kosten.
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Überdies haben Sie die Möglichkeit, bei Prof. Dr. Wehrt drei Arten von Berechnungen erstellen zu lassen:
Für die oben durchgeführte Berechnung können Sie auch nachfolgend das detaillierte Berechnungsergebnis in Tabellenform von uns anfordern.
Der Preis versteht sich inklusive MwSt.
1
Versandmethode: Per E-Mail nach Zahlungseingang
0,00 EUR
Zahlungsmethode: Vorkasse (Paypal, Kredit-/Debitkarte, SEPA-Lastschrift), abgewickelt über Paypal.
Gesamtbetrag ohne MwSt.
zzgl. 19% MwSt.
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Wir bieten Ihnen freibleibend eine softwareunterstützte schnelle Überprüfung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nach den BGH-Urteilen vom 01.07.1997, 07.11.2000 sowie 30.11.2004.
Wir bieten Ihnen freibleibend eine softwareunterstützte schnelle Überprüfung der Nichtabnahmeentschädigung zu Forwarddarlehen.
Lassen Sie uns darüber sprechen. Rufen Sie uns jetzt unter 04161 996816 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: mail@wehrt.de.