Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald vertritt u.a. geschädigte Privatanleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bei widerrufenen Darlehensverträgen, widersprochenen Lebensversicherungsverträgen und bei der Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und Swaps.
Seit dem Jahr 2007 ist sie als staatlich anerkannte Gütestelle zugelassen.
Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind u. a. das Erb-, Immobilien- und Familienrecht, welche im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung eine ideale Kombination zu dem Tätigkeitsschwerpunkt des Bankrechts bilden.