Überprüfung von Ansprüchen aus Kreditverträgen

Lassen Sie die Abrechnungen Ihrer Bank nicht ungeprüft. Nachrechnen kann sich lohnen! Wir überprüfen gegen eine Beteiligung am Erfolg. Tritt kein Erfolg ein, so entstehen Ihnen keine Kosten. Wir übernehmen ebenso in manchen Fällen die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung.

Sie sollten uns in den nachfolgenden Fällen ansprechen:

  1. Sie bedienen eine mit einem Swapvertrag kombinierte Finanzierung.
  2. Sie haben schon mal in fremder Währung (Yen oder Franken) finanziert.
  3. Sie zahlten eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Aufhebungsgebühr.
  4. Sie bedienen oder bedienten ein Darlehen mit variablem Zinssatz, der nach oben oder unten hin von der Bank verändert werden kann.
  5. Ihr Darlehen wurde gekündigt, wurde auf Ihren Wunsch hin vorzeitig abgelöst oder Sie haben es auf einen anderen Kredit umfinanziert.

Was bevorzugen Sie?

Bargeld

I. Bargeld gegen Forderungsverkauf

Verkaufen Sie uns Ihren Rechtsanspruch gegen Ihre Bank. Im Gegenzug erhalten Sie Bargeld. Sie bleiben somit von den weiteren Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten usw. verschont. Sämtliche finanziellen Risiken der weiteren Forderungsbeitreibung liegen bei uns. Allerdings nehmen Sie dafür Abschläge von der Forderungshöhe in Kauf.

Sie profitieren merhfach: Sie können sich wieder auf die wirklich wichtigen beruflichen Angelegenheiten konzentrieren. Zudem vermeiden Sie kostenintensive und langfristige Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Die richtige Strategie, um vor Gericht erfolgreich zu sein, ist jetzt unser Problem.

Gratis Berechnung

II. Berechnung gegen Erfolgsbeteiligung

Unsere Vergütung beziehen wir als prozentualen Anteil aus dem Erstattungsbetrag ihres Instituts. Eine separat von Ihnen zu zahlende Vergütung fällt somit nicht an.

Wünschen Sie keine Erfolgsbeteiligung, so schlagen wir Ihnen ein Gutachterhonorar für die Kalkulation der Ansprüche vor.

Prozessfinanzierung

III. Prozessfinanzierung

Überdies vermitteln wir provisionsfrei eine sog. Prozessfinanzierung. Der Prozessfinanzierer übernimmt die finanziellen Risiken im außergerichtlichen wie im gerichtlichen Verfahren (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten etc.) gegen Erfolgsbeteiligung.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Wir benötigen folgende Unterlagen:

  1. Ihren Kreditvertrag mit den Allgemeinen Darlehensbedingungen (ADB)
  2. Bei Darlehensverlängerungen sind auch die Folgeverträge mit den ADB vorzulegen.
  3. Tilgungspläne, Jahreskontoauszüge, bankliche Abrechnungen und Aufstellungen.
  4. Ihren vollumfänglichen Schriftverkehr mit der Bank.
  5. Eine kurze Beschreibung der Ihrer Finanzierungsgeschichte. Ihre Ansatzpunkte in Bezug auf den Verdacht einer fehlerhaften Abrechnung oder anderer Unregelmäßigkeiten teilen Sie uns bitte mit.

Ihre Unterlagen senden Sie bitte in Kopie an die

Wehrt GmbH,
Inhaber: Prof. Dr. Wehrt,
Birkenhain 1a,
21614 Buxtehude,

Telefon: 04161-996816.

Unsicher, ob wir die richtigen Ansprechpartner sind?

Lassen Sie uns darüber sprechen. Rufen Sie uns jetzt unter 04161 996816 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: mail@wehrt.de.

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