Lassen Sie die Abrechnungen Ihrer Bank nicht ungeprüft. Nachrechnen kann sich lohnen! Wir überprüfen gegen eine Beteiligung am Erfolg. Tritt kein Erfolg ein, so entstehen Ihnen keine Kosten. Wir übernehmen ebenso in manchen Fällen die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung.
Sie sollten uns in den nachfolgenden Fällen ansprechen:
- Sie bedienen eine mit einem Swapvertrag kombinierte Finanzierung.
- Sie haben schon mal in fremder Währung (Yen oder Franken) finanziert.
- Sie zahlten eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Aufhebungsgebühr.
- Sie bedienen oder bedienten ein Darlehen mit variablem Zinssatz, der nach oben oder unten hin von der Bank verändert werden kann.
- Ihr Darlehen wurde gekündigt, wurde auf Ihren Wunsch hin vorzeitig abgelöst oder Sie haben es auf einen anderen Kredit umfinanziert.