Viele Vorfälligkeitsrechner liefern falsche Ergebnisse
Der Vorfälligkeitsentschädigungsexperte Prof. Dr. Klaus Wehrt gibt folgende Erklärung ab:
Viele Dienstleistungen des Internets werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Nutzer mag sich natürlich fragen: „Weshalb machen die das?“ Unternehmen leben doch nicht nur von ihren Verlusten.
Nein, Sie haben recht! Es gibt immer einen geschäftlichen Hintergrund. Ich nenne Ihnen ein paar Gründe:
Leider gibt es keine Qualitätskontrolle bei den Vorfälligkeitsrechnern des Internets. Das ist wie beim Kauf von Joggingschuhen. Ich selbst kaufe nur noch Markenprodukte. Immerhin haben Unternehmen wie Adidas, Nike oder Puma eine Reputation zu verlieren. Überdies achte ich auf bestimmte Merkmale, an denen man schlechte Qualität erkennen kann: unsaubere Verarbeitung, mangelnde Fußbettung, billige Sohle, fehlende Verstärkungen an den Seiten für eine gute Fußführung und nicht zuletzt beobachtbares Verhalten auf dem Laufband.
Aber woran erkennt man einen schlechten Vorfälligkeitsrechner? Achten Sie bitte auf die folgenden Merkmale:
Auch ich stelle Ihnen einen kostenfreien Vorfälligkeitsentschädigungsrechner zur Verfügung. Das praktiziere ich schon seit mehr als zehn Jahren. Wahre Nächstenliebe ist auch bei mir nicht der Grund: Ich bin geschäftstüchtig!
Meine Motivation: Ich möchte auf die erste Seite der Google-Suchergebnisse gelangen. In den meisten Fällen arbeite ich für Unternehmen, die Großkredite bedienen, oder Gerichte, die mich mit Sachverständigengutachten beauftragen. Dafür haben wir unsere Software entwickelt. Sie entspricht deshalb den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.
Doch was einmal programmiert ist, kann kostenfrei auch anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. Den Rechenkern habe ich höchst persönlich programmiert und verbürge mich deshalb für seine Richtigkeit. Die Berechnungen sind für Darlehensnehmer mit Kreditsummen bis 400.000 EUR kostenfrei.
Wir werden Sie, während Sie bei uns rechnen oder danach, nicht mit Werbung belästigen. Auch interessieren uns Ihre persönlichen Daten nicht. Der Rechner ist registrierungsfrei. Gerne können Sie den Rechner auch über einen Anonymisierungsdienst nutzen. Was uns allerdings freut, wäre, wenn Sie für den Rechner selbst werben. Empfehlen Sie ihn weiter, wenn Sie damit zufrieden sind.
Und der Haken? Wie fast alle anderen Internetrechner erzeugen wir Ihnen die Ergebnisse einer Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung, bei uns allerdings in korrekter ausgerechneter Höhe. Für die Richtigkeit der von Ihnen vorgenommenen Eingaben stehen allerdings Sie gerade. Wir helfen Ihnen mit Hinweisfenstern (?). Das hinter den Berechnungen stehende Tabellenwerk für den Einzelfallnachweis, das in einem Gerichtsverfahren benötigt würde, halten wir zunächst aus Haftungsgründen zurück. Bei entsprechendem Interesse an dem detaillierten Schadensnachweis wenden Sie sich bitte an die Kanzlei AKH-H. Weshalb machen wir das? Wir können Ihnen nicht für jeden Fall und jedes Verfahren garantieren, dass alles richtig ist. Daher möchten wir, bevor wir die Tabellen freigeben, selbst noch einmal prüfen, was Sie eingegeben haben. Das schützt Sie vor unnötigen Prozessen, die Sie aufgrund falscher Eingaben führen. Auch an dieser Stelle helfen wir Ihnen.
Und: Rufen Sie auch gerne an.
Einen Augenblick bitte, bevor Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen ...
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.
Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und entsprechenden Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.
Wir behandeln u. a. Themen wie:
u. w. m.
Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit unserem registrierungsfreien Gratis-Vorfälligkeitsrechner zu zahlende Zinsentschädigungen für Wohnimmobilienkredite zu überprüfen. Mit den Berechnungen wird der wirtschaftliche Nachteil der Bank unter Beachtung der maßgeblichen Bundesgerichtshofurteile kalkuliert:
Hinweise für Verbraucherdarlehensnehmer
Hat Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse das Darlehen gekündigt, so schulden Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung, ebenso wenig eine Nichtabnahmeentschädigung (BGH XI ZR 103/15).
Haben Sie Ihren Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 und vor dem 20.03.2016 vereinbart, so können Sie diesen unter Umständen (fehlerhafte Belehrung vorausgesetzt) noch erfolgreich widerrufen. Sie schulden dann keine Vorfälligkeitsentschädigung. Stattdessen stehen Ihnen für den Zeitraum der Darlehensgewährung Rückabwicklungsansprüche zu, die wir gerne für Sie ausrechnen. EuGH: Kredit widerrufen!
Wichtig: Informieren Sie sich bei den Eingaben insbesondere über die Hinweise ( ) in Bezug auf die Risikoersparnisprämie.
Die Darlehensgeberin tauscht das risikobehaftete Darlehen in ein risikoloses Pfandbriefgeschäft. Daher muss sie sich nach der Ablösung nicht mehr gegen das Rückzahlungsrisiko absichern. Diese Kostenersparnisse hat sie dem Darlehensnehmer gutzubringen. Gutachterlich schätze ich die nachfolgenden Risikoabschläge:
Änderungen der voreingestellten Risikoprämienhöhe lassen sich vornehmen, nachdem der Button für "Detaillierte Berechnung erstellen:" und weiter unten der Button "Weitere Details einblenden:" aktiviert wurden.
Die Berechnungen können bis zu einem Darlehensvolumen von 400.000 EUR kostenfrei erstellt werden. Prof. Dr. Wehrt ist Sachverständiger für Baufinanzierungen. Das Programm wurde nach seinen Vorgaben entwickelt und findet auch in seiner eigenen gutachterlichen Praxis – wie auch bei anderen Sachverständigen – Anwendung. Einige Voreinstellungen der Berechnungen (Risikoprämienersparnis, Verwaltungskostenersparnis, Bearbeitungsgebühren) wurden nach typischen Vorgaben gewählt. Im Einzelfall sind diese auf die Besonderheiten des zur Ablösung stehenden Darlehens anzupassen. Niedrigere Vorfälligkeitsentschädigungen ergeben sich nach solchen Anpassungen insbesondere bei Darlehen mit hoher Beleihung (wenig Eigenkapital eingebracht) und bei Unternehmensdarlehen.
Für eine aussagekräftige Detailanalyse steht Prof. Dr. Wehrt gerne zur Verfügung.
Haben Sie Ihre Berechnung mit den richtigen Eingaben erstellt? Lesen Sie bitte unbedingt unseren kleinen Hinweise oben auf dieser Seite.
Aktiv-Passiv-Schaden: | |
Bearbeitungskosten: | |
Vorfälligkeitsentschädigung: |
Vorfälligkeitsentschädigung: | |
Ablösekapital: | |
Rückzahlungskapital gesamt: |
Ersparte Verwaltungskosten: (ersparte Verwaltungskosten: EUR p.a.) |
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Erspartes Risiko: (ersparte Risikoprämie: %) |
Renditen vom:
Geldmarkt | Pfandbriefe | |||
1 Monat | 1-2 Jahre | |||
3 Monate | 2-3 Jahre | |||
6 Monate | 3-4 Jahre | |||
9 Monate | 4-5 Jahre | |||
12 Monate | 5-6 Jahre | |||
6-7 Jahre | ||||
7-8 Jahre | ||||
8-9 Jahre | ||||
9-10 Jahre |
Zinsverschlechterungsschaden: | |
Zinsmargenschaden (=entgangener Netto-Gewinn): | |
Bearbeitungskosten: | |
Vorfälligkeitsentschädigung: |
risikogerechter Wiederausleihezinssatz (effektiv): | |
Restlaufzeit: | |
Ausleihehsatz von: | |
Zinsmarge (=bankliche Netto-Gewinnmarge): |
Vorfälligkeitsentschädigung: | |
Ablösekapital: | |
Rückzahlungskapital gesamt: |
Alle von Ihnen bis hierhin durchgeführten Berechnungen erfolgten ohne Nutzerregistrierung und kostenfrei. Sofern Sie Interesse an dem detaillierten Nachweis der Schadensentstehung haben, wenden Sie sich bitte an die Kanzlei AKH-H. Die Berechnung geht vom Tilgungsplan Ihres Darlehens aus und gibt für jeden einzelnen Zahlungstermin die Wiederanlagerendite sowie den durch den gesunkenen Zinssatz entstehenden Schaden aus. Diese Detailberechnung wird typischerweise von den Kreditinstituten genutzt, um den Schaden nachvollziehen zu können. Eine solche Berechnung kann aber ebenso als gutachterliche Expertise vor Gericht eingereicht werden.