Viele Vorfälligkeitsrechner liefern falsche Ergebnisse
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Viele Dienstleistungen des Internets werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Nutzer mag sich natürlich fragen: „Weshalb machen die das?“ Unternehmen leben doch nicht nur von ihren Verlusten.
Nein, Sie haben recht! Es gibt immer einen geschäftlichen Hintergrund. Ich nenne Ihnen ein paar Gründe:
- Kreditvermittler, die Darlehensabschlüsse gegen Provision vermitteln, sind auf der Suche nach Neukunden, die auf bessere Konditionen schielen. Wer aus laufenden Verträgen vorzeitig aussteigen will, muss allerdings nicht nur eine Vorfälligkeitsentschädigung, sondern häufig sogar ein darüber liegendes Vorfälligkeitsentgelt bezahlen. Der Vorfälligkeitsrechner dieser Anbieter wird somit über die Kredit-Neuabschlüsse bezahlt. Es besteht für die Anbieter ein Anreiz, die Vorfälligkeitsentschädigung in zu geringer Höhe auszurechnen. Das erhöht den Umfinanzierungswunsch.
- Informationsportale leben häufig von eingeblendeter Werbung, die vom werbenden Unternehmen bezahlt wird – die gleiche Masche wie beim kostenfreien Privatfernsehen. Manche Portale leben aber ebenso von Weiterleitungen auf die Seiten dritter Anbieter. Diese Weiterleitung lassen sie sich vom beworbenen Anbieter teuer bezahlen. So macht es bekanntermaßen auch Google mit den oben auf den Seiten eingeblendeten Anzeigen gewerblicher Anbieter bei den Suchmaschinenergebnissen.
Leider gibt es keine Qualitätskontrolle bei den Vorfälligkeitsrechnern des Internets. Das ist wie beim Kauf von Joggingschuhen. Ich selbst kaufe nur noch Markenprodukte. Immerhin haben Unternehmen wie Adidas, Nike oder Puma eine Reputation zu verlieren. Überdies achte ich auf bestimmte Merkmale, an denen man schlechte Qualität erkennen kann: unsaubere Verarbeitung, mangelnde Fußbettung, billige Sohle, fehlende Verstärkungen an den Seiten für eine gute Fußführung und nicht zuletzt beobachtbares Verhalten auf dem Laufband.
Aber woran erkennt man einen schlechten Vorfälligkeitsrechner? Achten Sie bitte auf die folgenden Merkmale:
- Einem Vorfälligkeitsrechner, der nur ganz wenige Eingaben verlangt, sollten Sie grundsätzlich mit Misstrauen begegnen. Ausgenommen sind dabei allerdings solche Rechner, bei denen Sie die Möglichkeit haben, über weitere optionale Eingaben – häufig öffnet sich dann ein zusätzliches Eingabefenster – spezifischere Eingaben zu tätigen.
- Haben Sie das Kapital zum Ablösezeitpunkt und das Endkapital am Ende der Zinsbindungsfrist selbst einzugeben, so kann das Programm keinen Tilgungsplan erstellen, erfüllt damit noch nicht einmal eine Grundvoraussetzung einer richtigen Abrechnung. Es taugt nichts.
- Müssen Sie den Wiederanlagezinssatz für das Ersatzgeschäft, mit dem der Schaden ausgeglichen werden soll, im Allgemeinen den Hypothekenpfandbriefzinssatz, selbst vorgeben, so kann das Ergebnis der Berechnung nicht stimmen, denn der Bundesgerichtshof verlangt für eine zuverlässige Berechnung die Verwendung von sog. Staffelzinssätzen. Das bedeutet für jeden einzelnen Monat der Laufzeit bis zum Ende der Zinsbindungsfrist gilt ein anderer Zinssatz. Läuft Ihr Vertrag also noch fünf Jahre, so sind es 60 verschiedene Sätze für 60 Monate. Daher stellen seriöse Anbieter die Sätze in einer Datenbank bereit.
- Wenn der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner eine Rückzahlung nur für einen bestimmten Monat (Rückzahlung: April 2024, Mai 2024) oder zum Ende des Monats zulässt, so wurde er nicht richtig ausprogrammiert. Der Bundesgerichtshof verlangt eine tagesgenaue Auswertung.
- Haben Sie selbst keine Wiederanlagezinssätze (auch Wiederanlagerenditen genannt) eingegeben, die für die Berechnung benutzt werden? So müssen diese vom Internetanbieter stammen. Daher sollten die Sätze am Ende der Berechnung ausgewiesen sein. Überprüfen Sie diese mit den Sätzen in unserer Datenbank, die automatisch bei jeder Berechnung mit eingespielt werden.
- Lassen sich keine individuellen Eingaben im Hinblick auf die ersparten Risikokosten vornehmen oder sind Werte von 0,10 oder 0,15 Prozentpunkten oder gar weniger voreingestellt, so erstellen Sie eine bankenfreundliche Abrechnung. Ihre Darlehensgeberin wird Ihnen den vorauseilenden Gehorsam danken.
- Ebenso müssen auch die jährlichen Verwaltungskostenersparnisse der Bank, die sie erzielt, weil sie das Darlehen nicht mehr in der Buchhaltung hat, festgelegt werden können.
- Fast alle Vorfälligkeitsprogramme rechnen nur den sog. Aktiv-Passiv-Vergleich. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof allerdings zwei Berechnungsweisen zugelassen: den Aktiv-Passiv- und den Aktiv-Aktiv-Vergleich. Zudem müssen diese beiden Berechnungsweisen bei zutreffenden Eingaben auf ähnliche Ergebnisse führen. Damit haben Sie bei dem entsprechenden Rechner somit eine gute Berechnungskontrolle.
Auch ich stelle Ihnen einen kostenfreien Vorfälligkeitsentschädigungsrechner zur Verfügung. Das praktiziere ich schon seit mehr als zehn Jahren. Wahre Nächstenliebe ist auch bei mir nicht der Grund: Ich bin geschäftstüchtig!
In den meisten Fällen arbeite ich für Unternehmen, die Großkredite bedienen, oder Gerichte, die mich mit Sachverständigengutachten beauftragen. Dafür haben wir unsere Software entwickelt. Sie entspricht deshalb den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.
Doch was einmal programmiert ist, kann kostenfrei auch anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. Den Rechenkern habe ich höchst persönlich programmiert und verbürge mich deshalb für seine Richtigkeit. Die Berechnungen sind für Darlehensnehmer mit Kreditsummen bis 400.000 EUR kostenfrei.
Wir werden Sie, während Sie bei uns rechnen oder danach, nicht mit Werbung belästigen. Auch interessieren uns Ihre persönlichen Daten nicht. Der Rechner ist registrierungsfrei. Gerne können Sie den Rechner auch über einen Anonymisierungsdienst nutzen. Was uns allerdings freut, wäre, wenn Sie für den Rechner selbst werben. Empfehlen Sie ihn weiter, wenn Sie damit zufrieden sind.
Und der Haken? Wie fast alle anderen Internetrechner erzeugen wir Ihnen die Ergebnisse einer Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung, bei uns allerdings in korrekter ausgerechneter Höhe. Für die Richtigkeit der von Ihnen vorgenommenen Eingaben stehen allerdings Sie gerade. Wir helfen Ihnen mit Hinweisfenstern (?). Das hinter den Berechnungen stehende Tabellenwerk für den Einzelfallnachweis, das in einem Gerichtsverfahren benötigt würde, halten wir zunächst aus Haftungsgründen zurück. Auf Anfrage erhalten Sie es gegen Gebühr. Weshalb machen wir das? Wir können Ihnen nicht für jeden Fall und jedes Verfahren garantieren, dass alles richtig ist. Daher möchten wir, bevor wir die Tabellen freigeben, selbst noch einmal prüfen, was Sie eingegeben haben. Das schützt Sie vor unnötigen Prozessen, die Sie aufgrund falscher Eingaben führen. Auch an dieser Stelle helfen wir Ihnen.
Und: Rufen Sie auch gerne an. Ich freue mich über jeden Anrufer. Sie erreichen mich fast immer persönlich: 04161 996816. Gerne beantworten wir auch E-Mails: mail@wehrt.de. Beides ist für Sie kostenfrei.