Vorfälligkeitsrechner

NEU: Mit detailliertem Berechnungsausdruck in Tabellenform per PDF

Zur Rechtsübersicht

Wir bleiben gratis! Nur Berechnungen, ausgedruckt in Tabellenform als PDF, sind kostenpflichtig.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei steigenden Zinsen!

Viele Vorfälligkeitsrechner liefern falsche Ergebnisse

Einen Augenblick bitte, bevor Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen ...

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.
Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und entsprechenden Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.
Damit Sie in keine dieser "Fallen tappen", halten wir auf der Seite Vorfälligkeitsentschädigung Links zu Informationen und zur Rechtsprechnung für Sie bereit.

Wir behandeln u. a. Themen wie:

  1. Was ist der Unterschied zwischen einem Vorfälligkeitsentgelt und einer Vorfälligkeitsentschädigung?
  2. Warum kann es hilfreich sein, auf den genauen Wortlaut des Schreibens einer Bank hinsichtlich eines Vorfälligkeitsentgeltes zu achten?
  3. Wie lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?
  4. Wie lässt sich mit individuell ermittelten Risikokosten die Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren?
  5. Sie möchten die Niachtabnahmeentschädigung eines Forwarddarlehens prüfen bzw. berechnen? Sofern Sie diese Frage bejahen, sollten Sie unbedingt unserer Empfehlung folgen!

u. w. m.

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit unserem registrierungsfreien Gratis-Vorfälligkeitsrechner zu zahlende Zinsentschädigungen für Wohnimmobilienkredite zu überprüfen. Mit den Berechnungen wird der wirtschaftliche Nachteil der Bank unter Beachtung der maßgeblichen Bundesgerichtshofurteile kalkuliert:

  • Grundsatzurteile des BGH vom 01.07.1997,
  • Nichtabnahme-Urteil des BGH vom 07.11.2000,
  • PEX-Renditen-Urteil des BGH vom 30.11.2004.
  • Sondertilgungsurteil des BGH vom 19.01.2016 (BGH XI ZR 388/14)
  • Bankseitige Kündigung BGH XI ZR 103/15 vom 19.01.2016

Hinweise für Verbraucherdarlehensnehmer

Hat Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse das Darlehen gekündigt, so schulden Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung, ebenso wenig eine Nichtabnahmeentschädigung (BGH XI ZR 103/15).

Haben Sie Ihren Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 und vor dem 20.03.2016 vereinbart, so können Sie diesen unter Umständen (fehlerhafte Belehrung vorausgesetzt) noch erfolgreich widerrufen. Sie schulden dann keine Vorfälligkeitsentschädigung. Stattdessen stehen Ihnen für den Zeitraum der Darlehensgewährung Rückabwicklungsansprüche zu, die wir gerne für Sie ausrechnen. EuGH: Kredit widerrufen!

In den übrigen Fällen gilt: Entsprechend der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (insbesondere Art. 25 Abs. 1) müssen sich die Gesamtkosten des Verbrauchers ermäßigen. Negativrenditen erhöhen die Gesamtkosten, daher erachten wir die Berechnung mit negativen Zinsen der Wiederanlage als nicht zulässig.
Sollten Sie Zweifel haben, so erstellen Sie sich zwei Berechnungen. Die erste Berechnung basiert auf den aktuellen Wiederanlagesätzen. Bei der zweiten Berechnung lassen sie dagegen alle Negativrenditen durch Nullrenditen ersetzen.

Hinweise für gewerbliche Nicht-Verbraucherdarlehensnehmer

Kreditnehmerfreundliche Vorschriften gelten im Allgemeinen nur für Verbraucherdarlehensnehmer. Häufig lassen sich die Regelungen jedoch auch auf gewerbliche Darlehensnehmer übertragen, daher der Hinweis: Für Verbraucher gilt, dass entsprechend den Rechtsvorschriften der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (insbesondere Art. 25 Abs. 1) der Verbraucher bei einer vorzeitigen Rückzahlung das Recht auf die Ermäßigung seiner Gesamtkosten hat. Daher erachten wir die Berechnung mit negativen Zinsen der Wiederanlage als nicht zulässig.
Ob sich diese Vorschrift auf Darlehen von Unternehmen übertragen lässt, ist unsicher.
Sollten Sie Zweifel haben, so erstellen Sie sich zwei Berechnungen. Die erste Berechnung basiert auf den aktuellen Wiederanlagesätzen. Bei der zweiten Berechnung lassen sie dagegen alle Negativrenditen durch Nullrenditen ersetzen.

Die Darlehensgeberin tauscht das risikobehaftete Darlehen in ein risikoloses Pfandbriefgeschäft. Daher muss sie sich nach der Ablösung nicht mehr gegen das Rückzahlungsrisiko absichern. Diese Kostenersparnisse hat sie dem Darlehensnehmer gutzubringen. Gutachterlich schätze ich die nachfolgenden Risikoabschläge:

  1. erstrangig besicherte Wohnungsbau-Darlehen: mind. 0,15 Pp. p.a.
  2. erstrangig besicherte Darlehen für Gewerbeobjekte: mind. 0,35 Pp. p.a.
  3. nachrangig besicherte Wohnungsbau-Darlehen: mind. 0,35 Pp. p.a.
  4. nachrangig besicherte Darlehen für Gewerbeobjekte: bis 1,5 Pp. p.a.

Die Berechnungen können bis zu einem Darlehensvolumen von 400.000 EUR kostenfrei erstellt werden. Prof. Dr. Wehrt ist Sachverständiger für Baufinanzierungen. Das Programm wurde nach seinen Vorgaben entwickelt und findet auch in seiner eigenen gutachterlichen Praxis – wie auch bei anderen Sachverständigen – Anwendung. Einige Voreinstellungen der Berechnungen (Risikoprämienersparnis, Verwaltungskostenersparnis, Bearbeitungsgebühren) wurden nach typischen Vorgaben gewählt. Im Einzelfall sind diese auf die Besonderheiten des zur Ablösung stehenden Darlehens anzupassen. Niedrigere Vorfälligkeitsentschädigungen ergeben sich nach solchen Anpassungen insbesondere bei Darlehen mit hoher Beleihung (wenig Eigenkapital eingebracht) und bei Unternehmensdarlehen.

Für eine aussagekräftige Detailanalyse steht Prof. Dr. Wehrt gerne zur Verfügung.

Allgemeine Angaben

Angaben zur Berechnung

 

Euro

Termine

Vorzeitige Rückzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung)

In dieses Feld ist der Termin der vorzeitigen Darlehensrückzahlung einzutragen.

Wichtig: Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist im Allgemeinen der Stichtag der Rückzahlung maßgeblich. Bei bankseitiger Kündigung darf aber auch der Kündigungstermin benutzt werden.

bzw.

Erklärung Nichtabnahme

In dieses Feld ist der Termin einzutragen, zu dem die Nichtabnahme erklärt oder gekündigt wurde.

In das Feld ist der Termin der nächsten fälligen Darlehensrate nach dem Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmetermin einzusetzen. Das Programm unterbreitet hierzu einen Vorschlag, der abgeändert werden kann.

Es ist der zeitlich näherliegende Termin einzutragen: a) entweder das Ende der Festschreibungszeit oder b) derjenige Termin, zu dem der Darlehensnehmer erstmalig aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher Vereinbarungen kündigen darf.

Nach § 489 I Nr. 2 BGB kann der Schuldner ein durch Grund- oder Schiffspfandrecht gesichertes Darlehen, für das für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, zum Ende der Zinsfestschreibungszeit kündigen, in jedem Fall aber nach dem Ablauf von zehn Jahren seit der Vollauszahlung des Darlehens (oder seit der letzten Prolongation) unter zusätzlicher Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Darlehensvertrag

Das hier einzutragende Kapital muss demjenigen entsprechen, das zu jenem Termin gehört, der im Feld „Berechnungsbeginn“ eingesetzt wurde.

Euro

Einzugeben ist das zum Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmetermin noch offene Restkapital, das zurückgezahlt werden soll. Unter der Einstellung „Detaillierten Berechnung erstellen: ja“ ist dieses Feld bereits vorbesetzt, die Eingabe kann aber überschrieben werden.

Euro

In dieses Feld ist die regelmäßige monatliche oder vierteljährliche Leistungsrate (inkl. der monatlichen oder vierteljährlichen Kontoführungsgebühr) einzutragen. Die Leistungsrate können Sie im Regelfall dem Darlehensvertrag entnehmen.

Euro

Tragen Sie hier bitte den Vertragszinssatz ein (andere Bezeichnungen: Nominalzinssatz oder Sollzinssatz). Bitte nicht den effektiven Jahreszinssatz eintragen.

%

Wie häufig bedienen Sie Ihr Darlehen pro Jahr?

Welchen Betrag für die Darlehenskontenführung berechnet Ihnen Ihre Darlehensgeberin jährlich?

Mit einer Änderung der Kontoführungsgebühr verändert sich automatisch auch Ihre Eingabe zur "Regelmäßigen Ratenhöhe".

Euro

Weitere Angaben

Bankliche Bearbeitungsgebühren für die Erstellung der Berechnung sind in angemessener Höhe zulässig.

Euro

Sondertilgungen

Die Eingabe von Sondertilgungen ist möglich, nachdem die oberen Eingabefelder mit Eintragungen besetzt wurden.

;

Einen Augenblick bitte, bevor Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen ...

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.

Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und unseren Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.

Ergebnisse

1. Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vergleich zur Wiederanlage in Pfandbriefen

Aktiv-Passiv-Schaden:
Bearbeitungskosten:
Vorfälligkeitsentschädigung:

Rückzahlungskapital

Vorfälligkeitsentschädigung:
Ablösekapital:
Rückzahlungskapital gesamt:

Summen

Ersparte Verwaltungskosten:
(ersparte Verwaltungskosten: EUR p.a.)
Erspartes Risiko:
(ersparte Risikoprämie: %)

Renditen

Renditen vom:

Sofern eine der ausgewiesenen Wiederanlagerenditen negativ ist, wird sie in der Schadensberechnung durch eine Rendite von null ersetzt.

Geldmarkt   Pfandbriefe
1 Monat   1-2 Jahre
3 Monate   2-3 Jahre
6 Monate   3-4 Jahre
9 Monate   4-5 Jahre
12 Monate   5-6 Jahre
  6-7 Jahre
  7-8 Jahre
  8-9 Jahre
  9-10 Jahre

2. Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vergleich zu einer Wiederausleihe in Kredit

Zinsverschlechterungsschaden:
Zinsmargenschaden (=entgangener Netto-Gewinn):
Bearbeitungskosten:
Vorfälligkeitsentschädigung:
risikogerechter Wiederausleihezinssatz (effektiv):
Restlaufzeit:
Ausleihehsatz von:
Zinsmarge (=bankliche Netto-Gewinnmarge):

Rückzahlungskapital

Vorfälligkeitsentschädigung:
Ablösekapital:
Rückzahlungskapital gesamt:

Hinweis:

Alle von Ihnen bis hierhin durchgeführten Berechnungen erfolgten ohne Nutzerregistrierung und kostenfrei. Sie haben überdies die Möglichkeit, einen detaillierten Nachweis der Schadensentstehung herunterzuladen. Die Berechnung geht vom Tilgungsplan Ihres Darlehens aus und gibt für jeden einzelnen Zahlungstermin die Wiederanlagerendite sowie den durch den gesunkenen Zinssatz entstehenden Schaden aus. Diese Detailberechnung wird typischerweise von den Kreditinstituten genutzt, um den Schaden nachvollziehen zu können. Eine solche Berechnung kann aber ebenso als gutachterliche Expertise vor Gericht eingereicht werden.

Für die Erstellung einer solchen zwar identischen Berechnung, ergänzt jedoch um einen detaillierten Schadensnachweis ist allerdings eine Registrierung erforderlich. Wir nutzen die Registrierungsdaten nur für eigenen Zwecke, so z.B. um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Berechnungen als PDF herunterzuladen. Wir garantieren Ihnen die Vertraulichkeit Ihrer Daten und versprechen, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Berechnungen mit einem detaillierten Schadensnachweis werden voraussichtlich 0,06 % des eingegebenen Darlehenskapitals (inkl. MwSt.), mindestens jedoch 30 Euro (inkl. MwSt.) kosten.

Überdies haben Sie die Möglichkeit, bei Prof. Dr. Wehrt drei Arten von Berechnungen erstellen zu lassen:

  1. Eine detaillierte Berechnung unter Auswertung aller Vertragsunterlagen,
  2. Eine detaillierte Berechnung kombiniert mit einem schriftlichen Standardgutachten,
  3. Ein die Vorfälligkeits- bzw. Nichtabnahmeentschädigung im Allgemeinen stark absenkendes Spezialgutachten.
    Das Spezialgutachten wird unter Beachtung der spezifischen europäischen Vorschriften der Eigenkapitalunterlegung nach dem Baseler-Akkord, umgesetzt in der europäischen Kapitaladäquanzrichtlinie und der dazugehörigen Verordnung, erstellt. Nutzen Sie dafür die Kontaktmöglichkeit über E-Mail mail@wehrt.de

Detaillierter Schadensnachweis

Für die oben durchgeführte Berechnung können Sie auch nachfolgend das detaillierte Berechnungsergebnis in Tabellenform von uns anfordern.

Der Preis versteht sich inklusive MwSt.

Datei-Format : PDF

Zusendung des Dokuments per E-Mail nach Zahlungseingang

Prüfen & Bestellen

Leistungsempfänger/-in

Firmenname
Name, Vorname
Straße/Nr.
PLZ
Ort
E-Mail

AGB und Widerrufsbelehrung

Bezeichnung

Menge

Einzelpreis

Gesamtpreis

1

Termine
Vorzeitige Rückzahlung
Nächste Rate
Erste Kündigungsmöglichkeit
Darlehensvertrag
Kapital bei Ablösung
Regelmäßige Ratenhöhe
Gebundener Sollzinssatz
Zahlungsweise
Kontoführungsgebühr p.a.
Weitere Angaben
Bankl. Gebühr Berechnung VFE
Sondertilgungen
Dateiformat
PDF

Zwischensumme

Versandmethode: Per E-Mail nach Zahlungseingang

0,00 EUR

Zahlungsmethode: Vorkasse (Paypal, Kredit-/Debitkarte, SEPA-Lastschrift), abgewickelt über Paypal.

Gesamtbetrag ohne MwSt.

zzgl. 19% MwSt.

Gesamtbetrag

Fragebogendownload

Laden Sie sich die Dokumente durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche herunter. Zum Betrachten der Dokumente benötigen Sie einen aktuellen Browser oder den Adobe Reader.

PDF

Gutachterliche Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung

Wir bieten Ihnen freibleibend eine softwareunterstützte schnelle Überprüfung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nach den BGH-Urteilen vom 01.07.1997, 07.11.2000 sowie 30.11.2004.

PDF

Gutachterliche Überprüfung der Nichtabnahmeentschädigung

Wir bieten Ihnen freibleibend eine softwareunterstützte schnelle Überprüfung der Nichtabnahmeentschädigung zu Forwarddarlehen.
 

Unsicher, ob wir die richtigen Ansprechpartner sind?

Lassen Sie uns darüber sprechen. Rufen Sie uns jetzt unter 04161 996816 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: mail@wehrt.de.

1

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Erforderliche Cookies helfen, die Website nutzbar zu machen. Über sie wird der Zugriff auf sichere Bereiche der Website, die Warenkorb-Funktion sowie die Speicherung Ihrer Cookiepräferenzen ermöglicht. Ohne diese Cookies kann die Website nicht richtig funktionieren.

OK, verstanden Mehr Informationen